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Demokratisierung – Inhaltsflyer (2) zum Wahlkampf

Jedoch bleibt der Entwurf dominierend von der wissenschaftsfernen Fehlvorstellung geprägt, zentrale Leitungsinstanzen wie der extern besetzte Hochschulrat, der Hochschulpräsident und der Fakultätsdekan vermöchten am besten zu entscheiden, wie Wissenschaft, Lehre und Studium in einer Universität betrieben werden sollten.“ (Stellungnahme des Fakultätsrats Jura zur HmbHG-Novelle)

Grundsätzlich zeigt sich der AStA der Universität Hamburg erfreut über den zurückhaltenden Reformeifer seitens der Wissenschaftsbehörde. Wesentliche strukturelle Bestandteile wie der Hochschulrat bleiben erhalten und tragen somit zur Kontinuität der Hochschulen bei.“ (Stellungnahme des AStA UHH aus RCDS, LHG, Jusos, MIN-,WiWi-,Medizin- und EPB-Liste zur HmbHG-Novelle)


Im Jahr 2001 wurde unter dem damaligen CDU-Schill-Senat und dem Wissenschaftssenator Jörg Dräger (heute bei dem neoliberalen Thinktank CHE der Bertelsmannstiftung tätig) ein Gesetz verabschiedet, das die Hochschulen zu einem top-down geführten Unternehmen umfunktionieren sollte: Schaffung eines externen Aufsichtsrats (Hochschulrat), Demokratieverbot auf der Fachbereichsebene und Marktmechanismen bei der internen Mittelvergabe (LOMI). Zusammen mit einer gezielten öffentlichen Unterfinanzierung und dadurch steigender Abhängigkeit von privaten Drittmitteln sollten die Hochschulen darauf getrimmt werden, konforme und unmittelbar ökonomisch verwertbare Studis sowie Forschungsergebnisse zu „produzieren“.

Damit sollte das 1968 von Studierenden erkämpfte Konzept der Universität als Republik, die in paritätisch besetzten Gremien von den Mitgliedergruppen (TVP,WiMis,Studis,Profs) von unten nach oben organisiert wird, auf den Müllhaufen der Geschichte geworfen werden. Im Kreuznacher Hochschulkonzept der Bundesassistentenkonferenz von 1968 wird es folgendermaßen beschrieben:

Das Selbstverwaltungsrecht der Hochschule üben alle Mitglieder der Körperschaft prinzipiell gleichberechtigt und unbeschränkt aus. […] Die Verwirklichung der konkreten mitgliedschaftlichen Rechte erfordert […] die zweckmäßige Mitbestimmung der Studenten, die nicht als Teilkörperschaft isoliert und in die Rolle von Anstaltsbenutzern zurückgedrängt werden sollten“.

Kulturell wurde im Rahmen gesamtgesellschaftlicher Ökonomisierungstendenzen auch in den Unis versucht, ein Dienstleistungsverhältnis zu implementieren. Besonders Studierende sollten sich nicht mehr als Mitglieder der Universität begreifen und dementsprechend die Bedingungen von Studium, Lehre und Forschung mitbestimmen, sondern als KundInnen des universitären Supermarkts, die – gegen die Zahlung einer Studiengebühr – im Studium Bolognese passiv mit Kreditpunkten, Kompetenzen und Wissen befüllt werden.

Nach der bundesweiten Abschaffung der Studiengebühren, der Hamburger Studienreform (Bologna Adé zu Gunsten von Studis als Subjekte von Wissenschaft) und der jüngsten Krise des Kapitalismus war der im Sommer vom SPD-Senat vorgelegte HmbHG-Entwurf völlig unzureichend (zaghafte Demokratisierung der Fachbereichsebene) bzw. anachronistisch (starke Zentralisierung der universitären Leitungsstruktur). Da in den Hamburger Hochschulen besonders von aktiven Studierenden aber an einer Universität gearbeitet wird, die sich als demokratische Institution der (kritischen) Wissenschaft um die Lösung gesellschaftlicher Probleme kümmert, war der Widerstand gegen den Entwurf immens. So konnte durch zahlreiche kritische Stellungnahmen aller Hochschulen und des DGB zunächst eine Demokratisierung des Verfahrens und daraus folgend erste Korrekturen – wie die Beibehaltung des Präsidiums als Kollegialorgan – erkämpft werden.

Jetzt heißt es dranbleiben: Denn vorerst wurde nur die Abwehr von Verschlechterungen erreicht. Es muss jetzt aber vielmehr darum gehen, die u.a. in der Studienreform angelegten Alternativen auch im HmbHG zu verankern. Die Ablösung des senatshörigen AStAs durch einen kritisch-eingreifenden AStA aus progressiven Listen ist dafür sehr wichtig!

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