Der Hochschulrat

Die Zentrale Aufgabe des Hochschulrates ist die strategische Steuerung der Universität. Der Hochschulrat wählt den*die Präsident*In und den*die Kanzler*In und ist für die Genehmigung der Wirtschaftspläne und die Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidiums zuständig. Die acht ehrenamtlichen Mitglieder des Hoschulrates werden je zur Hälfte vom Akademischen Senat der Universität und dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg bestimmt. Die Mitglieder des Hochschulrates wählen das neunte Mitglied selbst und bestimmen dann ihre*n Vorsitzende*n selbst.

Eine ausführliche Begründung gegen die Institution des Hochschulrats und die unternehmerische Hochschule im Allgemeinen findet  ihr hier:

Verstoßen die Hochschulräte im „Hochschulfreiheitsgesetz“ NRW gegen die Wissenschaftsfreiheit?