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WAHL ZUM REFERAT FÜR INTERNATIONALE SOLIDARITÄT (RIS)

cropped-ris-header1Liebe Freundinnen und Freunde!

Nächste Woche geht es los mit der Wahl zum Referat für internationale Solidarität im AStA (RIS).

Im Anhang findet Ihr das Arbeitsprogramm unseres Bündnisses „Freiheit.Gleichheit.Solidarität“.

Wir wollen, daß das RIS ein Ort der solidarischen Interessenvertretung und der Initiative für Aufklärung, Frieden & Völkerverständigung ist und wir dafür gemeinsam in die Studienreform und Wissenschaftspolitik eingreifen können.

Wir wollen damit auch die Möglichkeit verbessern, dass ausländische Studierende und Studierenden mit Migrationshintergrund sich Organisieren und ihre Interessen gemeinsam selbst wahrnehmen.

Dafür müssen möglichst viele an dem guten Gelingen der Wahl mitwirken. (Wir können nicht ausschließen, daß es wieder eine rechte Gegenkandidatur gibt.)

Kommt also alle zur Vollversammlung, mobilisiert Eure Freunde und Bekannten, nutzt alle Kommunikationswege und: Kommt selbst zur Wahl! (s.u.: „Wer ist wahlberechtigt?“)
Wenn Ihr Euch mit uns engagieren wollt, seid Ihr auch zu unserem Gruppentreffen herzlich eingeladen. Die Termine findet Ihr nachstehend.

Mit solidarischen Grüßen

Alexey, Golnar, Gunhild, Irina, Miriam, Olesya, Saskia

Offenes Treffen
„Bündnis Freiheit.Gleichheit.Solidarität“
am Dienstag, den 21. April 2015 um 19 Uhr c.t. im AStA-„Freiraum (WiWi-Bunker Raum 0041).

Hier wollen wir anhand des Arbeitsprogramms unsere Kandidatur für die Wahlvollversammlung am Mittwoch erarbeiten und außerdem diskutieren, wie wir alle am besten im Wahlkampf eingreifen können.

Wahlvorbereitende Vollversammlung am Mittwoch, den 22. April 2015, 18-20 Uhr
WiWi-Bunker Raum 0029 (AStA-Trakt).

Rechenschaftsbericht des bisherigen RIS – Vorstellung der Kandiderenden – Wahl der Wahlkommission ->
Hier kommt es bereits auf die Beteiligung vieler linker Leute an, damit wir einen sorgfältigen und demokratische Ablauf der Wahl gewährleisten können und in eine gute Diskussion über die verschiedenen „Programme“ einsteigen.

Wahl des RIS (Urnen-Wahl)
Vom 28. bis zum 30. April 2015 wird das
Referat für internationale Studierende (RIS) im AStA neu gewählt.

Eine Wahl-Urne wird in diesen Tagen am Info-Café am Eingang zum AStA (Von-Melle-Park 5) stehen.

 

Was ist das RIS (beziehungsweise: Was sollte es sein)?

Das Referat für internationale Studierende (RiS) ist ein Teil der Verfassten Studierendenschaft. Das ist die öffentliche Teilkörperschaft der Uni, in der die 42.000 Studierenden organisiert sind. Rund 12 % davon haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. Sie unterliegen damit speziellen Aufenthalts- und Zulassungsregeln. Außerdem gibt es viele Studierende mit Migrationshintergrund und Austauschstudierende. Für alle diese Gruppen ist das RiS da; sie sind auch die einzigen, die das RiS wählen dürfen. Als „teil-autonomes Referat“ (d. h. von der eigenen Basis und nicht durch das Studierendenparlament gewählt) im Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wirkt das RiS an der Gesamtvertretung aller Studierenden mit. Das RiS ist also die selbstorganisierte politische Interessenvertretung der Studierenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit und der Studierenden mit Migrationshintergrund an der Uni Hamburg (einschließlich des Studienkollegs!). Das RiS wurde erkämpft, um ausgehend von den spezifischen Belangen der internationalen Studierenden Aufklärung und kollektive Aktivitäten für substanzielle Reformen zu entwickeln. Diskriminierung bis hin zu Rassismus und nur „gewährte“ Integration sowie Restriktionen bei der Zulassung, Bachelor- und Master und Bildungsprivatisierung (z. B. der Sprachkurse) sind Wirkungen der krisenhaften Politik der vergangenen Jahre. Es ermöglicht das solidarische politische Engagement für die Überwindung dieser Barrieren und für soziale, kulturelle und rechtliche Verbesserungen.

Wer ist wahlberechtigt?

Es gilt die Wahlordnung des RIS: „Das aktive und passive Wahlrecht besitzen alle immatrikulierten Studierenden der Universität Hamburg, die einen Migrationshintergrund haben oder die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Als Nachweis der Wahlberechtigung ist eine gültige Matrikelnummer vorzulegen. Sie wird in der Regel über den Studierendenausweis nachgewiesen.“
(§ 3)
https://risunihamburg.files.wordpress.com/2014/03/wahlordnung_ris.pdf

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