Die Freiheit der Wissenschaft  zur Realisierung des Grundgesetzes
Allgemein

Die Freiheit der Wissenschaft zur Realisierung des Grundgesetzes

„Wofür arbeitet ihr? Ich halte dafür, daß das einzige Ziel der Wissenschaft darin besteht, die Mühseligkeit der menschlichen Existenz zu erleichtern.“
(Bertolt Brecht, „Leben des Galilei“, 1939)

Die Freiheit der Wissenschaft wird aktuell neu diskutiert. Welche Bedeutung die Wissenschaftsfreiheit in der aktuellen gesellschaftlichen Polarisierung zwischen oben & unten, rechts & links hat, finden wir im Grundgesetz. Wie jedes Recht ist auch das Grundgesetz ein geronnener Zwischenstand des gesellschaftlich umkämpften Kräfteverhältnisses. Es ist deswegen von elementarer Bedeutung, dass das Grundgesetz der BRD am 8. Mai 1949 als Konsequenz aus zwei Weltkriegen und für „Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus!“ beschlossen wurde. Auf Grundlage massiver sozialer Kämpfe und Streikbewegungen in der Nachkriegszeit kam durch das Engagement von KPD, SPD und Gewerkschaften (unterstützt durch den Druck der Sowjetunion) dieser antifaschistische Kompromiss zustande. Diese Kräfte kämpften für eine Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung jenseits des Monopolkapitalismus, der eine wesentliche Ursache des Faschismus ist. Für den Generalstreik am 12. November 1948 ließen circa 10 Mio. Streikende (ca. 80% der Arbeiter*innen des ‚Vereinigten Wirtschaftsgebiets‘ der US- und GB-Zone) ihre Arbeit ruhen – für Sofortmaßnahmen gegen die ökonomische Notsituation, „die Überführung der Grundstoffindustrien und Kreditinstitute in Gemeinwirtschaft“ und die „Demokratisierung der Wirtschaft und gleichberechtigte Mitwirkung der Gewerkschaften in allen Organen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung“. Die ersten Länderverfassungen enthielten deswegen allesamt Bestimmungen zur Vergesellschaftung der Grundproduktion.

Im Grundgesetz drückt sich der antifaschistische Charakter so aus: Das Verbot der Ausbürgerung (Art. 16) und der Zwangsarbeit (Art. 12) ist eine Absage an die menschenverachtende Praxis der Jahre 1933-1945. Auch die Freiheit der Wissenschaft von Partikularinteressen (Art. 5) und die Koalitionsfreiheit von Gewerkschaften (Art. 9) ist eine direkte Antwort auf die Zerschlagung der Arbeiterbewegung und Vereinnahmung von Bildung und Wissenschaft im Faschismus. Artikel 26 verbietet die Vorbereitung und das Führen von Angriffskriegen. Es gab keine Bestimmungen über eine Armee. Explizit wurden Regelungen über den Ausnahmezustand ausgelassen. Dem Faschismus die sozialen Grundlagen entziehen sollen die Verwirklichung der Menschenrechte unter Artikel 1 (‚Die Würde des Menschen ist unantastbar.‘), die Möglichkeit der Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln in „Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ (Art. 15) sowie das Sozialstaats- und Demokratieprinzip (Art. 20). Letzteres ist Ergebnis der Erkenntnis, dass Demokratie nur funktionieren kann, wenn sie sich auch in den wirtschaftlichen Bereich erstreckt. So bilden die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes eine Einheit.

Wolfgang Abendroth, antifaschistischer Partisanenkämpfer und ab 1950 Professor für wissenschaftliche Politik an der Uni Marburg, schrieb in seinem Aufsatz „Der demokratische und soziale Rechtsstaat als politischer Auftrag“ im Jahr 1965: „Deshalb müßte eine sozialstaatliche Programmatik, die dem Sinn des Grundgesetzes folgen und den demokratischen und sozialen Rechtsstaat verwirklichen will, so beschaffen sein, daß sie das Fernziel einer Umstrukturierung der gesamten Wirtschaftsgesellschaft in der Richtung ansteuert, daß sie die begrenzte oligopolistische Scheinkonkurrenzwirtschaft […] durch eine Planwirtschaft im Interesse der Gesamtgesellschaft ersetzt.“

Dieser errungene Stand von Grundrechten und Entwicklungsperspektiven ist heute neu zur antifaschistischen Leitlinie unseres Handelns zu machen: Die Wissenschaftsfreiheit besteht als Freiheit, das Grundgesetz zu realisieren. An der Universität Hamburg haben wir uns als Mitglieder in diesem Sinne vorgenommen, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) – also Frieden, Schluss mit Armut und Hunger, massive Reduktion sozialer Ungleichheit und ökologische Nachhaltigkeit – in und mit Bildung und Wissenschaft zu verwirklichen. Auf dieser Grundlage steht neu an geschichts- und selbst-bewusst um die Wissenschaftsfreiheit zu streiten und diese auszubauen – gegen alle Versuche der Einschränkung von Unterfinanzierung, Exzellenz-Show-Ablenkung bis hin zu den rechten Kräften, die argumentative Wissenschaftlichkeit im Gesamt mit Füßen treten. In diesem Sinne: auf in ein kämpferisches Semester und einen aufrüttelnden Wahlkampf für Studierendenparlament und Akademischen Senat!

Seien wir realistisch, machen wir das Unmögliche!