Akademische Selbstverwaltung

Auch in der akademischen Selbstverwaltung gibt es gewählte studentische Vertreter*Innen. In den Gremien der akademischen Selbstverwaltung – im Akademischen Senat, in Fakultätsräten und in (derzeit im HmbHG offiziell verbotenen) Fachbereichsvorständen – gibt es jeweils eine professorale Mehrheit und eine paritätische Verteilung der anderen Sitze zwischen wissenschaftlichen Mitarbeiter*Innen, technischem  und Verwaltungspersonal und Studierenden. Die studentischen Vertreter*Innen werden jährlich gewählt.

Auch in die Gremien der akademischen Selbstverwaltung bringen wir uns vom SDS* mit ein, so gestalten wir z.B. die Arbeit in einigen Fakultätsräten mit.